Es ist ein Organgramm mit blauen Figuren abgebildet.
Bild: Adobe Stock / BTB

Struktur

Leiter/in der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung
Ständiger Vertreter/in des/der Leiters/in der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung

Referat GL 1
Grundsatzangelegenheiten und Recht
Referat GL 4
Braunkohlenplanung und -sanierung
Referat GL 2
Europäische Raumentwicklung
Referat GL 5
Umsetzung der Raumordnungspläne, landesplanerische Verfahren
Referat GL 3
Angelegenheiten der Regionalplanung
Referat GL 6
Raumentwicklung, Landesraumordnungspläne

Das Land Brandenburg stellt den Leiter oder die Leiterin der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung, das Land Berlin den Ständigen Vertreter oder die Ständige Vertreterin des Abteilungsleiters oder der Abteilungsleiterin. Beiden obliegt die einvernehmliche und gleichberechtigte Entscheidung aller bedeutsamen Fragen.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der GL sind Beschäftigte der sie entsendenden Landesverwaltungen. Das fachliche Weisungsrecht wird von den für Raumordnung zuständigen Mitgliedern der beiden Landesregierungen gemeinsam und einvernehmlich ausgeübt.

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung ist organisatorisch in sechs Referate gegliedert. Sie hat Dienstsitze in Potsdam, in Frankfurt (Oder) sowie in Cottbus.