Für die Umsetzung der in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg geltenden Erfordernisse der Raumordnung gibt es gemäß Raumordnungsgesetz und Landesplanungsvertrag folgende Instrumente:
Bauleitpläne sind von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen und an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Die Ziele der Raumordnung sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu beachten. Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung sind im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.
Bei raumbedeutsamen Planungen öffentlicher Stellen sowie Entscheidungen öffentlicher Stellen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen sind die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung zu beachten bzw. zu berücksichtigen.
Die Raumverträglichkeitsprüfung ist ein im Raumordnungsgesetz geregeltes besonderes Verfahren, das der Sicherung der Raumordnung und Landesplanung dient. In diesem Verfahren wird frühzeitig und unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft, ob und wie bestimmte raumbedeutsame Vorhaben möglichst raumverträglich umgesetzt werden können.