Das Foto zeigt vor grünem Hintergrund zahlreiche Symbole, die für verschiedene Bewertungskriterien stehen, wie Nutzung erneuerbarer Energien, Kreislaufwirtschaft, Wachstum, Umweltschutz oder Kultur.
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Raumverträglichkeitsprüfung

Die Raumverträglichkeitsprüfung ist ein im Raumordnungsgesetz geregeltes besonderes Verfahren, das im Sinne von § 1 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) der Sicherung der Raumordnung und Landesplanung dient. Es findet vor dem eigentlichen Zulassungsverfahren statt.

Ziel des Verfahrens ist es, die Raumverträglichkeit eines konkreten Vorhabens auf Ebene der Raumordnung, d. h. unter überörtlichen Gesichtspunkten sowie fachübergreifend und frühzeitig, zu prüfen. Eine Raumverträglichkeitsprüfung ist für eine Reihe von Vorhabenarten gesetzlich vorgesehen, deren Umsetzung in der Regel mit erheblichen Auswirkungen auf ihre Umgebung verbunden ist (siehe „Die Raumverträglichkeitsprüfung: Anwendungsfälle“).

Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung sind konkret die folgenden Punkte:

Dem für das jeweilige Vorhaben erforderlichen Zulassungsverfahren ist die Raumverträglichkeitsprüfung als selbstständiges Verfahren zeitlich vorgelagert. Im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung erfolgt eine Beteiligung der fachlich berührten Stellen, der von den Auswirkungen des Vorhabens betroffenen Kommunen sowie der Öffentlichkeit.

Die Raumverträglichkeitsprüfung wird seit Wirksamkeit der Neufassung des § 15 ROG im September 2023 anstelle des bisherigen Raumordnungsverfahrens durchgeführt. Beide Verfahren ähneln sich in Hinblick auf Ziel, Ablauf, Prüfgegenstand, Durchführung und Wirkung. Daher sind im folgenden auch Informationen zu Raumordnungsverfahren zu finden, die die GL in den vergangenen Jahren durchgeführt hat.