Das Schwarzweiß-Foto ist eine Collage aus Windkraftanlagen, Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Hochspannungs-Freileitungen.
Bild: Adobe Stock/ Heiko Küverling

Raumordnerische Beurteilung von Fachplanungs- und Zulassungsverfahren

Bei raumbedeutsamen Planungen öffentlicher Stellen sowie Entscheidungen öffentlicher Stellen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen sind die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung zu beachten bzw. zu berücksichtigen.

Um dies sicherzustellen, wird die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) an Fachplanungsverfahren und Zulassungsverfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Das Ergebnis der Prüfung, inwieweit die Fachplanung bzw. die zuzulassende Planung oder Maßnahme mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist, wird dem Träger der Fachplanung bzw. der Zulassungsbehörde als landesplanerische Stellungnahme mitgeteilt.

Wenn einem Zulassungsverfahren eine Raumverträglichkeitsprüfung bzw. ein Raumordnungsverfahren vorangegangen und die entsprechende landesplanerische Beurteilung noch aktuell ist, prüft die GL in ihrer Stellungnahme auch die Umsetzung der in der Raumverträglichkeitsprüfung bzw. im Raumordnungsverfahren aufgestellten Maßgaben.

Für landesplanerische Stellungnahmen in Fachplanungs- und Zulassungsverfahren ist zuständig:

Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg
Referat GL 5
Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
14467 Potsdam
Tel.: (0331) 866-8750
Fax: (0331) 866-8703

Für elektronische Beteiligungen bitten wir, ausschließlich das Referatspostfach des Referates GL 5 zu nutzen.

Um einen aktuellen Informationsstand bei der GL zu gewährleisten, sind Zulassungsentscheidungen und wirksam gewordene Fachplanungen als Abdruck oder per E-Mail: Gl5.post@gl.berlin-brandenburg.de an das Referat GL 5 zu übersenden.


Kontakt


Postfach für Planungsanzeigen und Beteiligungen
Jürgen Theuer
Tel.: (0331) 866-8751
E-Mail: juergen.theuer@gl.berlin-brandenburg.de