B 101 Ortsumgehungen Elsterwerda und Plessa
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg hat am 30. März 2011 das Raumordnungsverfahren (ROV) für die Ortsumgehungen (OU) B 101 Elsterwerda, B 169 Plessa und B 169 Elsterwerda abgeschlossen. Insgesamt wurden 10 Varianten für die drei miteinander in Verbindung stehenden Einzelmaßnahmen auf Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung in den relevanten Sachgebieten der Raumordnung sowie bezüglich der Umweltschutzgüter geprüft. Außerdem wurden eine raumordnerische Prüfung nach der FFH-Richtlinie sowie Betrachtungen zum besonderen Artenschutz entsprechend dem Planungsstand und der Untersuchungstiefe im ROV durchgeführt.
Die aus raumordnerischer Sicht optimale Umsetzung der Gesamtmaßnahme der drei Ortsumgehungen lässt sich durch eine südliche Umfahrung von Plessa in Trassenbündelung mit den in Planung befindlichen Hochwasserschutzanlagen, durch die Umfahrung von Elsterwerda und Kahla in einer Kombination aus den Varianten C 1 (Süd) und C 2 (Nord) und der nördlichen Umfahrung von Elsterwerda durch eine Trasse nördlich der Kiesgrube erreichen.
Dieses Ergebnis resultiert aus den folgenden Feststellungen für die Einzelmaßnahmen: Alle drei Varianten der OU B 101 Elsterwerda sind bei Umsetzung von Maßgaben mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang zu bringen. Bei der OU B 169 Plessa können die Varianten B 4 und B 5 bei Umsetzung der Maßgaben, insbesondere bezüglich der bestmöglichen Ausnutzung von Synergien der künftigen Hochwasserschutzmaßnahmen in der Elsteraue mit dem Straßenbau, mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang gebracht werden. Varianten B 1 bis B 3 stehen Erfordernisse der Raumordnung entgegen. Die Variante C 2 der OU B 169 Elsterwerda ist bei Umsetzung der Maßgaben, ebenso durch besondere Berücksichtigung von Synergien zwischen Hochwasserschutz und Straßenbau, mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang zu bringen. Der Variante C 2 stehen im nördlichen Teilabschnitt Erfordernisse der Raumordnung entgegen. Es wurden keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der durch beide Varianten zu querenden FFH-Gebiete festgestellt.
Besonders konfliktbehaftet ist die Planung der Ortsumgehung B 169 Plessa wegen der genannten Artenschutzproblematik im gesamten Umfeld des Ortes, wegen der bislang schwer abschätzbaren Sanierungsaufwendungen im Altbergbaugebiet nördlich von Plessa sowie wegen der für den gleichen Planungszeitraum angekündigten Neuausrichtung der Hochwasserschutzplanung in der Elsteraue. Allerdings bietet die räumlich alternativlose Hochwasserschutzplanung die Chance, bei entsprechender Abstimmung die Rauminanspruchnahme und Neuzerschneidung von Freiraum durch Bündelung der zwei Infrastrukturtrassen auf ein verträgliches Maß zu reduzieren.
Das Ergebnis des ROV ist ein sonstiges Erfordernis der Raumordnung. Die landesplanerische Beurteilung hat gegenüber dem Träger der Planung und gegenüber dem Einzelnen keine unmittelbare Rechtswirkung und ersetzt nicht die Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften. Im Rahmen des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens sind die im ROV aufgestellten Maßgaben zu berücksichtigen.
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Heidrun Lochmann