Das Bild zeigt auf Grundlage einer topographischen Karte die geplanten Abbaufelder und den geplanten Betriebsstandort des Vorhabens. Die geplanten Abbaufelder sind mittels rot umrandeter Flächen dargestellt und erstrecken sich von einem Gebiet nördlich der Stadt Spremberg/Grodk im Landkreis Spree-Neiße (Land Brandenburg) bis in den Bereich der Gemeinde Schleife im angrenzenden Landkreis Görlitz (Freistaat Sachsen). Der geplante Betriebsstandort ist mit einem roten Punktsymbol dargestellt und befindet sich östlich der Stadt Spremberg/Grodk.
Bild: GL

Abschluss des Raumordnungsverfahrens für das Vorhaben „Entwicklung und Betrieb eines Kupferbergwerkes inklusive Aufbereitung in Spremberg“

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) hat auf Grundlage der von der Kupferschiefer Lausitz GmbH erarbeiteten Unterlagen ein Raumordnungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb eines Bergwerkes samt Aufbereitungsanlagen zur Gewinnung von Kupfer durchgeführt. Vorgesehen war der untertägige Abbau einer Kupfererzlagerstätte, die sich in einer Tiefe von 800 – 1. 500 Metern befindet. Die Lagerstätte erstreckt sich von einem Gebiet nördlich der Stadt Spremberg/Grodk im Landkreis Spree-Neiße (Land Brandenburg) bis in den Bereich der Gemeinde Schleife (Slepo) im angrenzenden Landkreis Görlitz (Freistaat Sachsen).

Das Bild zeigt auf Grundlage einer topographischen Karte die geplanten Abbaufelder und den geplanten Betriebsstandort des Vorhabens. Die geplanten Abbaufelder sind mittels rot umrandeter Flächen dargestellt und erstrecken sich von einem Gebiet nördlich der Stadt Spremberg/Grodk im Landkreis Spree-Neiße (Land Brandenburg) bis in den Bereich der Gemeinde Schleife im angrenzenden Landkreis Görlitz (Freistaat Sachsen). Der geplante Betriebsstandort ist mit einem roten Punktsymbol dargestellt und befindet sich östlich der Stadt Spremberg/Grodk.Bild: GL

In diesem Verfahren prüfte die GL die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung, insbesondere im Hinblick auf die relevanten Sachgebiete der Raumordnung und Schutzgüter der Umwelt, und schätzte eine mögliche Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten und Belangen des besonderen Artenschutzes ab.

Das Raumordnungsverfahren wurde am 15. September 2023 mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass die Raumverträglichkeit des Vorhabens nicht festgestellt werden kann.

Diese Beurteilung beruht auf sowohl einzelnen raumordnerischen Konflikten als auch auf ihrer kumulativen Wirkung. Diese betreffen insbesondere

  1. raumbedeutsame Auswirkungen der abbaubedingten Bodenbewegungen,
  2. raumbedeutsame Auswirkungen der beabsichtigten Einleitung chlorid- und sulfathaltigen Grubenwassers in die Spree,
  3. offene Fragen der Trinkwasserverfügbarkeit und Brauchwasserverfügbarkeit, möglicher Beeinträchtigungen des Wasserwerkes Spremberg sowie der Wasserfassung Groß Luja und daraus resultierenden potenziellen gravierenden Folgen für die Region sowie
  4. raumbedeutsame Auswirkungen und offene Fragen der beabsichtigten Verwahrung der Aufbereitungsrückstände (Tailings).

Das Ergebnis des ROV stellt keine Beurteilung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit eines Abbaus der Kupferschieferlagerstätte Spremberg-Graustein dar. Die erfolgte Prüfung und die Bewertung beziehen sich auf das vom Unternehmen konkret beantragte Vorhaben auf Basis der eingereichten Unterlagen. Die landesplanerische Beurteilung ist vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) bei der Beantragung einer bergrechtlichen Genehmigung zu berücksichtigen.

Hinweise

Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens hat gegenüber der Trägerin des Vorhabens und gegenüber Einzelnen keine unmittelbare Rechtswirkung. Im Übrigen bleiben die Rechtsvorschriften über die Zulassung raumbedeutsamer Vorhaben unberührt. Erforderliche behördliche Entscheidungen wie öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstige behördliche Entscheidungen werden durch das Raumordnungsverfahren nicht ersetzt.

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Landesplanerische Beurteilung

Dokument: 4 MB – Stand: 15. September 2023

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