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Rechtliche Grundlagen
Die Durchführung von Raumordnungsverfahren im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg erfolgt auf nachstehenden rechtlichen Grundlagen:
- Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) in der jeweils geltenden Fassung
- Raumordnungsverordnung vom 13. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2766) in der jeweils geltenden Fassung
Prüfmaßstab zur Bewertung der Raumverträglichkeit eines Vorhabens sind die Erfordernisse der Raumordnung. Diese sind zu unterscheiden in beachtenspflichtige Ziele, zu berücksichtigende Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung.
Für den Planungsraum Berlin-Brandenburg relevante Ziele und Grundsätze der Raumordnung enthalten:
- § 2 des Raumordnungsgesetzes (nur Grundsätze)
- der Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz (BRPH/Anl): Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz (Anlage zur Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz) vom 19. August 2021 (BGBl. I S. 3712) (PDF; 159 KB)
- das Landesentwicklungsprogramm Berlin-Brandenburg 2007 (LEPro 2007; nur Grundsätze)
- der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)
- die Regionalpläne der Regionalen Planungsgemeinschaften im Land Brandenburg
- die Braunkohlenpläne im Land Brandenburg
- der FNP von Berlin (nur Ziele)
„Sonstige Erfordernisse der Raumordnung“ sind beispielsweise in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung, landesplanerische Stellungnahmen sowie das Ergebnis einer Raumverträglichkeitsprüfung.