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Die Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen – Einführung

Das Prüfschema zeigt einen möglichen Prüfablauf zur Ermittlung der Vereinbarkeit einer Planung der Wohnsiedlungsflächenentwicklung mit den landesplanerischen Zielen der Raumordnung. Die Darstellung soll einen schnellen Überblick über die erforderlichen Prüfschritte bieten. Die dort aufgeführten Regelungen und Prüfungen werden auf den folgenden Seiten näher erläutert.

Zum Interaktiven Prüfablauf für die Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen.

Der Grundsatz G 5.1 aus dem Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) räumt der Innenentwicklung den Vorrang vor der Außenentwicklung ein. Hintergrund dieser Festlegung ist die Absicht, im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips die erstmalige Inanspruchnahme des Freiraums für Siedlungs- und Verkehrszwecke, also den „Flächenverbrauch“, zu reduzieren und unnötige, aus einer Ausbreitung oder Zersplitterung der bestehenden Siedlungsstrukturen resultierende Verkehrsaufkommen und Infrastrukturfolgekosten zu vermeiden. Sämtliche Zielfestlegungen des LEP HR, die im Zusammenhang mit der Planung von Wohnsiedlungsflächen zu beachten sind, betreffen daher die Inanspruchnahme von Flächen, die raumordnerisch als Außenentwicklung einzustufen sind. Planungen der Innenentwicklung werden dagegen nicht durch landesplanerische Zielfestlegungen gesteuert, da sie dem Grundsatz zum Vorrang der Innenentwicklung entsprechen.

Hinweise