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Die Bedeutung der Strukturräume und der zentralörtlichen Gliederung für Planungen der Wohnsiedlungsflächenentwicklung

Je nach Lage eines Vorhabens in der Hauptstadtregion sind unterschiedliche Ziele zur Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen zu beachten. Daher muss zunächst festgestellt werden, in welchem Strukturraum der Hauptstadtregion sich der Standort einer Planung befindet und welchen Status die betreffende Gemeinde im System der zentralörtlichen Gliederung einnimmt.

Im Ziel Z 1.1 LEP HR werden die drei Strukturräume der Hauptstadtregion festgelegt und die jeweils zugehörigen Gemeinden aufgeführt. Unterschieden werden:

Die Ziele des Abschnitts 3 des LEP HR legen die zentralörtliche Gliederung der Hauptstadtregion fest. Unterschieden werden:

In Hinblick auf unterschiedliche landesplanerische Vorgaben zur Steuerung der Wohnsiedlungsflächenentwicklung sind die folgenden Konstellationen zu unterscheiden:

  1. Standorte in Berlin und im Berliner Umland, die im Gestaltungsraum Siedlung nach Z 5.6 LEP HR gelegen sind
    (s. Festlegungskarte des LEP HR)
  1. Ober- und Mittelzentren im Weiteren Metropolenraum
  1. alle Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion im Weiteren Metropolenraum, außerhalb des Gestaltungsraums Siedlung gelegene Gemeinden im Berliner Umland sowie die außerhalb des Gestaltungsraum Siedlung gelegene Ortsteile von Gemeinden, die anteilig im Gestaltungsraum Siedlung liegen
  1. Regionalplanerisch festgelegte Grundfunktionale Schwerpunkte außerhalb des Gestaltungsraums Siedlung

Die landesplanerischen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnsiedlungsfläche an Standorten, die in Räumen nach Punkt 1 und Punkt 2 gelegen sind, werden auf folgender Seite erläutert:

Die Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen in landesplanerisch festgelegten „Schwerpunkten der Wohnsiedlungsflächenentwicklung“

Die landesplanerischen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnsiedlungsfläche an Standorten, die in Räumen nach Punkt 3 und Punkt 4 gelegen sind, werden auf folgender Seite erläutert:

Die Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen außerhalb der landesplanerisch festgelegten „Schwerpunkte der Wohnsiedlungsflächenentwicklung“