In der Abbildung ist ein alter Schaufelradbagger zu sehen. Dieser stammt aus dem ehemaligen Tagebau Meuro und befindet sich noch immer an dieser Stelle. Das Bild zeigt den bereits sanierten Tagebau mit einer Photovoltaikanlage sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Vom Tagebau ist bis auf den Bagger nichts mehr zu sehen.
Bild: Adobe Stock / imohn

Braunkohlesanierung

Die Braunkohlesanierung umfasst die Sanierung der Hinterlassenschaften der DDR-Braunkohlenindustrie. Ziel ist die Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Wiedernutzbarmachung ehemaliger Braunkohlentagebauflächen sowie brachgefallener Industriestandorte, wie z.B. Brikettfabriken und Kokereien.

In Umsetzung des Einigungsvertrages wurde die Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) zur bergrechtlich verantwortlichen Rechtsnachfolgerin der DDR-Braunkohlenkombinatsbetriebe. Sie führt als Projektträgerin Sanierungsprojekte in bergrechtlicher Verpflichtung durch. Aufsichtsführende Behörde im Land Brandenburg ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR).

Die Finanzierung der Braunkohlesanierung regelt seit dem Jahr 1992 ein Verwaltungsabkommen (VA) zwischen dem Bund und den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit einer Laufzeit von jeweils 5 Jahren. Derzeit gilt das VA VII, mit einer Laufzeit von 2023 bis 2027.

Die wichtigsten Gremien der Braunkohlesanierung sind der Steuerungs- und Budgetausschuss (StuBA) und die Regionalen Sanierungsbeiräte.

Die Regionalen Sanierungsbeiräte sind die zentralen Instanzen zur Genehmigung der Sanierungsprojekte. Die genehmigten Projekte werden anschließend dem StuBA zur Bestätigung vorgelegt. Der StuBA lenkt und koordiniert alle Projekte der Braunkohlesanierung zwischen dem Bund und den betroffenen Braunkohlenländern. Die Arbeit des StuBA wird durch die Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung (GS StuBA) mit Sitz in Berlin organisiert. Die Aufgaben der GS StuBA umfassen die Begleitung, Vorbereitung, Genehmigung, Umsetzung und Kontrolle der Sanierungsprojekte.

Das Land Brandenburg wird durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) in den Gremien der Braunkohlesanierung vertreten.

Weiterführende Links



Verwaltungsabkommen – VA VII Braunkohlesanierung
Verwaltungsabkommen – VA VII Braunkohlesanierung
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