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Die Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen in landesplanerisch festgelegten „Schwerpunkten der Wohnsiedlungsflächen-entwicklung“

Im Ziel Z 5.6 des LEP HR werden zwei Raumkategorien als „Schwerpunkte der Wohnsiedlungsflächenentwicklung“ definiert. In den betreffenden Gebieten ist eine Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen ohne quantitative Beschränkungen möglich.

Der Gestaltungsraum Siedlung in Berlin und im Berliner Umland gemäß Ziel Z 5.6 (1)

Der in der Festlegungskarte des LEP HR dargestellte Gestaltungsraum Siedlung bildet in Berlin und im Berliner Umland den Schwerpunkt für die Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen.

Befindet sich ein Vorhaben der Wohnsiedlungsflächenentwicklung innerhalb des zeichnerisch festgelegten Gestaltungsraums Siedlung stehen diesem regelmäßig keine Ziele des LEP HR zur Siedlungssteuerung entgegen. Ziel Z 5.6 (1) gibt vor, dass in diesem Bereich die Ziele Z 5.2, Z 5.3 und Z 5.4 LEP HR nicht zu beachten sind. Somit ist bei der Planung neuer Siedlungsflächen innerhalb des Gestaltungsraums Siedlung also weder ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang mit vorhandenen Siedlungsgebieten erforderlich, noch gelten hier die Bestimmungen zur Erweiterung von Streu- und Splittersiedlungen.

Auch wenn innerhalb der Flächenkulisse des Gestaltungsraums Siedlung einer Planung keine raumordnerischen Zielfestlegungen entgegenstehen, so ist es durchaus möglich, dass bau- und fachrechtliche Hindernisse vorliegen oder andere Nutzungskonflikte bestehen. Die Lage innerhalb des Gestaltungsraums Siedlung trifft also keine Aussage über die Zulässigkeit einer Planung, sondern lediglich über die besondere raumordnerische Eignung des Standortes für Zwecke der Siedlungsentwicklung.

Außerhalb des Gestaltungsraums Siedlung ist im Berliner Umland die Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen im Rahmen der Eigenentwicklungsoption bzw. der Wachstumsreserve möglich. Dies betrifft auch die Ortsteile von Gemeinden, die anteilig im Gestaltungsraum Siedlung liegen, einschließlich des Oberzentrums Potsdam und der Mittelzentren im Berliner Umland.

Die Schwerpunkte der Wohnsiedlungsflächenentwicklung im Weiteren Metropolenraum

Für den Weiteren Metropolenraums nennt Ziel Z 5.6 (2) die folgenden Schwerpunkte der Wohnsiedlungsflächenentwicklung:

Wie im Gestaltungsraum Siedlung ist auch in diesen Schwerpunkten eine quantitativ uneingeschränkte Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen außerhalb der vorhandenen Siedlungsgebiete möglich (Z 5.6 (3)). Dies betrifft grundsätzlich alle Ortsteile der jeweiligen Kommunen. Der Grundsatz G 5.8 LEP HR hebt diejenigen Ober- und Mittelzentren im Weiteren Metropolenraum besonders hervor, die über die Schiene in bis zu 60 Minuten von den Berliner Verteilbahnhöfen aus erreicht werden können. Hier sollen wachstumsbedingte Bedarfe an Wohnsiedlungsflächen im Umfeld der Schienenhaltepunkte besonders berücksichtigt werden.

Im Gegensatz zum Gestaltungsraum Siedlung sind in den Schwerpunkten der Wohnsiedlungsflächenentwicklung im Weiteren Metropolenraum stets auch die Ziele des LEP HR zum Schutz der Siedlungsstrukturen vor einer weiteren Zersplitterung und Zersiedlung zu beachten:

Informationen zu den Zielen des LEP HR zur Steuerung der Wohnsiedlungsflächenentwicklung

Bei allen Planungen ist außerdem zu prüfen, ob ihrem Standort Gebietsausweisungen zur Sicherung bestimmter Raumfunktionen entgegenstehen.

Informationen zu entgegenstehenden Gebietsfestlegungen

Innerhalb des Gestaltungsraums Siedlung dürften solche Konflikte eher selten sein, da sich die Flächenkulisse des Gestaltungsraums Siedlung in der Regel nicht mit anderen zeichnerischen Festlegungen der Raumordnungspläne überschneidet. Dennoch empfiehlt sich auch hier eine entsprechende Prüfung.